Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung dient der Förderung einer interdisziplinären sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Hierdurch soll vorwiegend bei komplexen sozialpädiatrischen und psychiatrischen Behandlungsproblemen insbesondere die ambulante ärztliche Betreuung und Behandlung als Alternative zur stationären Versorgung und anderen institutionellen Betreuungsformen ermöglicht werden.
Termin online anfragenKinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Die sozialpsychiatrische Behandlung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Patienten aufzunehmen. Die Fortführung einer Behandlung über die Vollendung des 21. Lebensjahres des Patienten hinaus ist nur unter Angabe einer besonderen Begründung möglich.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit medizinischer, psychologischer, pädagogischer und sozialer Dienste
Diagnostik
Therapie